Symbolhaftes Virus

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Covid-19-Kulturverordnung und Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung

  • Corona
  • Arbeitslosenversicherung
Procédures de consultation
Écrit par Gabriela Medici

Vernehmlassungsantwort des SGB

Im Rahmen der Vernehmlassungen nimmt der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) Stellung zu den Verordnungsänderungen bei der Arbeitslosenversicherung und zur Ausfallsentschädigung für Kulturschaffende.

Der SGB begrüsst die angestrebten Verordnungsänderungen, die sich namentlich aus der beschlossenen Ausweitung der Ausfallentschädigungen auf Kulturschaffende ergeben. Auch die weiteren vorgesehenen Zugangserleichterungen sind sinnvoll. Angesichts der erneuten Veranstaltungsverbote werden Kulturschaffende in den nächsten Monaten vermehrt auf diese Unterstützung angewiesen sein.

Der SGB weist jedoch auch darauf hin, dass das Instrument der Ausfallentschädigung nur dann wirksam greifen kann, wenn neu nicht nur verbindlich programmierte bzw. geplante Veranstaltungen entschädigt werden können. Entsprechend würde der SGB eine dahingehende Klärung in den Erläuterungen zur Verordnung begrüssen, so dass auf in der Vergangenheit tatsächlich erfolgte Programmierungen abgestellt wird, um die entschädigungswürdigen Ausfälle zu schätzen. Weitere Details finden sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort (s. unten).

Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst die Änderung der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung im Grundsatz. Damit wird das vereinfachte Abrechnungsverfahren im Zusammenhang mit der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) nicht nur bis Ende Dezember 2020, sondern vorerst mindestens bis Ende März 2021 weitergeführt. Dank der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) konnten sehr viele Arbeitsplätze erhalten werden.

Der SGB hat jedoch auch Anmerkungen im Detail, etwa zur Situation von GeringverdienerInnen. Näheres findet sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort (siehe Link unten).

Responsable à l'USS

Gabriela Medici

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