Sie überlegen, ob Sie in eine Gewerkschaft eintreten wollen? Für einen solchen Entschluss gibt es viele gute Gründe. Wir haben sieben gute Gründe dafür ausgewählt:
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Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB ist die grösste Arbeitnehmerorganisation der Schweiz. In ihm sind 16 Einzelgewerkschaften zusammengeschlossen, die insgesamt rund 380'000 Mitglieder vertreten.
Der SGB ist konfessionell neutral und parteipolitisch unabhängig.
Der SGB ist auf eidgenössischer Ebene tätig. Das Schwergewicht seiner Aufgaben und Kompetenzen liegt bei der Wirtschafts- und Sozialpolitik. In unzähligen eidgenössischen Kommissionen vertritt der SGB die Arbeitnehmerinteressen, ebenfalls durch Eingaben und Vernehmlassungen an den Bundesrat und die Bundesämter. Für die Volksabstimmungen beschliesst der SGB die Parolen und führt Abstimmungskampagnen durch, lanciert selbst Initiativen und ergreift gegebenenfalls das Referendum gegen Gesetzesvorlagen.
Kantonal und lokal sind die Sektionen der SGB-Gewerkschaften in kantonale, respektive lokale Gewerkschaftsbünde zusammengeschlossen. Sie erfüllen in kantonalen Belangen ähnliche Funktion wie der SGB gesamtschweizerisch.
Für die Tarif- und Lohnpolitik sind die einzelnen Gewerkschaften zuständig und nicht die Dachorganisation.
Das SGB-Leitbild zum Downloaden...
«DER SGB
UND SEINE GEWERKSCHAFTEN»
Eine Kurzdarstellung mit Hinweisen
auf die Geschichte der Gewerkschaften
in der Schweiz zum Downloaden...
Oberstes Organ des SGB ist der Gewerkschaftskongress. Zwischen den ordentlichen alle vier Jahre tagenden Kongressen können ausserordentliche Kongresse stattfinden. Der Kongress bestimmt die grossen Linien der SGB-Politik und trifft die grundsätzlichen Entscheide. Er wählt den Präsidenten und die Vizepräsidenten.
Die Delegiertenversammlung tritt jährlich mindestens zweimal zusammen. Sie übernimmt zwischen den Kongressen die Funktion des obersten Organs. Die Delegiertenversammlung ist Wahlbehörde für den Vorstand und die Rechnungsprüfungskommission sowie für die SGB-Sekretäre.
Der Vorstand ist die Exekutive des SGB. Er zählt gut zwei Dutzend Mitglieder (Vertreter der angeschlossenen Verbände, der kantonalen Gewerkschaftsbünde sowie je einen Vertreter der Jugend-, Rentner-, Frauen-, Migrations-, Lesben- und Schulen-Kommission) und tagt in der Regel monatlich.
Der Präsidialausschuss besteht aus dem Präsidenten und fünf Vizepräsidenten.
Das SGB-Zentralsekretariat besteht aus derzeit 12 Sekretärinnen und Sekretären - Fachleute unterschiedlicher Herkunft. Sie haben in den Gremien beratende Stimme und leisten Grundlagenarbeit in wirtschafts-, sozial- sowie arbeitspolitischen Fragen. Das Sekretariat ist auch verantwortlich für das Lobbying gegenüber Verwaltung, Bundesrat, Parlament und anderen Spitzenverbänden der Wirtschaft sowie den Parteien.
Ersatzmitglied: Grand Olivier
Ersatzmitglied: Kreuzer Roland
Ersatzmitglied: Uster Rolf
Ersatzmitglied: Zimmermann Georg
Ersatzmitglieder:
Gurtner Fritz
Page Didier
Ersatzmitglied: El-Haloui Deléglise Rachel
Ersatzmitglied: Scholl Fred
Ersatzmitglied: vakant
Ersatzmitglied: Wyder Peter-René
Ersatzmitglieder:
Spalinger Barbara
Avallone Manuel
Ersatzmitglied: Scholl Brigitte
Ersatzmitglied: Völkle Hans Peter
Ersatzmitglied: Gusset Christian
Ersatzmitglied: Kipouros Antonios
Ersatzmitglieder:
Blanc-Kühn Fabienne
Moor Beda
von Felten Michael
Pardini Corrado
Ersatzmitglied: vakant
Ersatzmitglied: Mazzocco Renato (GB AG)
Ersatzmitglied: Mazzocco Renato (AG)
Ersatzmitglied: Lurati Saverio(TI)
Ersatzmitglied: vakant
Ersatzmitglied: Flitner Christine (vpod)
Ersatzmitglied: Krieg Max (SEV)
Ersatzmitglieder:
Hayoz Jérôme
Sonja Oesch (comedia/GeKo)
Ersatzmitglied: Béguelin Michel (SEV)
Neue Verbände (im Beobachterstatus):
Elsbeth Wandeler
Ersatzmitglied: vakant
Ersatzmitglied: Wenger Beat
Präsident des SGB:
Paul Rechsteiner
071 228 41 11, Fax: 071 228 41 12
rechsteiner@anwaelte44.ch
Vizepräsidenten:
Gut jeder, jede vierte Beschäftigte ist heute in der Schweiz in einer Gewerkschaft oder einem gewerkschaftsähnlichen Verband organisiert. Im westeuropäischen Vergleich ist dies eher wenig. Nur die Niederlande, Griechenland, Spanien und Frankreich weisen tiefere Gewerkschaftsquoten auf. Die einzelnen Gewerkschaften und Berufsorganisationen haben sich meist zu Dachverbänden zusammengeschlossen. Nach tiefgreifenden Veränderungen in den letzten Jahren gibt es heute noch die folgenden Dachverbände:
Daneben existieren einzelne Arbeitnehmerverbände, die nirgends angeschlossen sind, wie etwa der Dachverband Schweizer Lehrer und Lehrerinnen, der Zentralverband des Staats- und Gemeindepersonals oder der Schweiz. Kaufmännische Verband.
In der Frühzeit der Arbeiterbewegung spielte der schweizerische Grütliverein (1838 bis 1925) eine wichtige Rolle. Anfänglich der Bildung und Erziehung verschrieben, entfaltete der Grütliverein immer ausgeprägter eine politische Aktivität. So war der Grütliverein eine tragende Kraft im Kampf um das Fabrikgesetz von 1877. Zahlenmässig erreichte er im Jahre 1890 mit rund 16'000 Mitgliedern, verteilt auf 353 Sektionen, seinen Höchststand. Grütlianer waren massgeblich beteiligt an der Gründung von Konsumvereinen, Gewerkschaften, Krankenkassen.
Die zunächst recht schwachen und organisatorisch zersplitterten Glieder der Arbeiterbewegung liessen früh den Wunsch nach einer umfassenden gesamtschweizerischen Dachorganisation aufkommen. Ein Startzeichen setzte der Arbeitertag im Oktober 1873. Dieser Oltener Kongress schuf den allgemeinen schweizerischen Arbeiterbund, den sogenannten «alten Arbeiterbund». Doch krankte er an einer innerern Schwäche: Zu unterschiedlich waren die Funktionen von politischen Vereinen, Gewerkschaften und Krankenkassen. Der alte Arbeiterbund löste sich 1880 auf. An seine Stelle trat eine rein gewerkschaftliche Dachorganisation, der Schweizerische Gewerkschaftsbund.
Bei der Gründung zählte der SGB zwölf Gewerkschaftssektionen mit insgesamt 133 Mitgliedern. Mit der 1908 beschlossenen Statutenrevision bekam der SGB jene Gestalt, die er im wesentlichen bis heute bewahrt hat: Die Mitgliedschaft beim SGB beschränkt sich auf die schweizerischen gewerkschaftlichen Berufs- und Industrieverbände. Als Dachorganisation ist der SGB vor allem für die Wirtschafts- und Sozialpolitik zuständig. Die angeschlossenen Verbände sind in bezug auf die innere Verwaltung, die Wahrung der Berufsinteressen und die Vertragsverhandlungen autonom. Die Statutenänderung von 1908 legte ferner fest, dass die Durchführung von Arbeitskämpfen sowie die Mittelbeschaffung Sache der Verbände sei. Jedoch könne der SGB die Hilfeleistung durch die übrigen Verbände vermitteln.
Die Schweizer Gewerkschaften waren von Anfang an um die Schaffung eigener Selbsthilfe- und Sozialeinrichtungen bemüht: Zunächst Arbeitslosen- und Krankenkassen, Alters- und Unterstützungskassen, später Schulungs- und Ferieneinrichtungen usw. Seit jeher gewährten die Gewerkschaften ihren Mitgliedern auch Rechtsschutz.
Der SGB hat fünf Fachkommissionen zu diesen Themen: Jugend, Frauen, Schwule und Lesben, Migration, Rentner und Renterinnen
Sekretariat: Christina Werder
christina.werder@sgb.ch
Sekretariat SGB, Monbijoustrasse 61,
Postfach 3000 Bern 23
031 377 01 01
Die Frauenkommission ist ein ständiges Fachgremium des SGB, sie ist ein beratendes Organ in dessen Vorstand. Sie verfolgt kontinuierlich die Entwicklung in ihrem Fachbereich und unterbreitet dem Vorstand Vorschläge, um das Geschehen im Sinne des Arbeitsprogramms des SGB beeinflussen zu können. Insbesondere soll die Frauenkommission wichtige Eingaben und Vernehmlassungen des SGB zum entsprechenden Sachbereich vorberaten und dem Vorstand Antrag stellen.
Die Frauenkommission ist in allen ständigen Fachkommissionen des SGB vertreten (Sozialpolitik, Wirtschaft, Arbeitsrecht und Arbeitszeit etc.).
Auf Antrag der Verbände wählt die Delegiertenversammlung des SGB die Mitglieder der Frauenkommission.
Zwischen zwei ordentlichen SGB-Kongressen findet jeweils ein Frauenkongress statt. dessen Vorbereitung obliegt der Frauenkommission des SGB.
Ziel der Frauenkommission ist es, die Situation der Frauen in der Arbeitswelt und in der Gesellschaft zu verbessern. Ein weiteres Ziel der Kommission besteht darin, den Wissensstand und die Mobilisierung der weiblichen Mitglieder der SGB-Verbände zu erweitern. Dazu organisiert sie Arbeits- und Informationstagungen.
Sekretariat: Jean Christophe Schwaab
jean.christophe.schwaab@sgb.ch
Sekretariat SGB Monbijoustrasse 61, Postfach 64 3000 Bern 23
Fon: 031 377 01 17,
Fax: 031 377 01 02 Mob 078 690 35 09
Für die einzelnen Gewerkschaften wie auch den SGB heisst Jugendpolitik vor allem (Berufs-)Bildungspolitik. Die Gewerkschaften fordern:
Vereint sind wir stark!
Die Gewerkschaften bieten den Jugendlichen in Ausbildung konkrete Hilfe an. Das reicht von Stützkursen bis zur Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung.
Die Lehrlings-Broschüre «Ich kenne meine Rechte» (Neuauflage 2007) kann zum Preis von Fr. 3.00 beim SGB in Bern bezogen werden - eine handliche Broschüre mit mehr als 120 Seiten.
Fon: 031 377 01 01
oder per Fax: 031 377 01 02
oder per online-Bestellung.
Kontakt im SGB-Sekretariat: vakant
info@sgb.ch
Kontakt bei der Unia (Präsidium und Sekretariat): Guglielmo Bozzolini, Präsident der SGB-Migrationskommission
gbozzolini@ecap.ch
Weltpoststr. 20, Postfach 272
3000 Bern 15
Tel: 031 350 21 11
Mit Kongressbeschluss von 1982 wurde die SGB-Migrationskommission, die damals noch Ausländerkommission hiess, gegründet. Seither tagt sie drei- bis viermal jährlich, um mit Rat und Tat die Migrationspolitik des SGB fachkundig im Interesse der gewerkschaftlich organisierten ausländischen Arbeitnehmenden zu beeinflussen. Als weiteres Mittel zur Interessenwahrnehmung kann die SGB-Migrationskommission im Rahmen des SGB-Vorstandes und des SGB-Kongresses zu bestimmten Sachverhalten Anträge stellen und gegenüber der Öffentlichkeit eigenständig auftreten.
In der SGB-Migrationskommission sind die SGB-Gewerkschaften wie folgt vertreten:
Unia, mit fünf Mitgliedern, Kommunikation mit einem Mitglied, Comedia mit zwei Mitgliedern, vpod mit zwei Mitgliedern, SEV mit einem Mitglied sowie der SGB mit einer Vertreterin. Die Kommission wird vom Unia-Verteter Guglielmo Bozzolini präsidiert.
Die SGB-Migrationskommission verfolgt im Rahmen ihres Hauptauftrages, der Interessenvertretung der Personen mit Migrationshintergrund im Jahr 2009 folgende Ziele:
Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen:
www.ekm.admin.ch
Schweizer Zeitschrift zu Integration und Migration:
www.terra-cognita.ch
Kontakt im SGB-Sekretariat:
Peter Sigerist
peter.sigerist@sgb.ch
Sekretariat SGB-RK
Monbijoustrasse 61, Postfach
3000 Bern 23
031 377 01 23 /
Der SGB-Kongress von 1986 beschloss die Bildung einer Rentnerinnen- und Rentnerkommission (SGB-RK). Sie wurde 1987 gegründet.
Die SGB-RK nimmt die Interessen der gewerkschaftlich organisierten Pensionierten sowohl innerhalb des SGB als auch gegenüber der Öffentlichkeit wahr. Die Kommission ist im SGB-Vorstand vertreten und hat das Antragsrecht an die Delegiertenversammlung sowie an den SGB-Kongress.
Die Rentner- und Rentnerinnenkommission garantiert, dass die Pensionierten im grössten Arbeitnehmerverband der Schweiz ihren Beitrag zu einer solidarischen Politik konkret einbringen können.
Die Tätigkeiten der Rentner/innenkommission:
Die Tätigkeiten der SGB-RK sind im Dossier Nr. 49 - Juni 2007 «20 Jahre SGB-Rentnerinnen- und Rentnerkommission 1987 - 2007» dokumentiert. Die SGB-RK wird zur Zeit von Gudrun Bourquard, Unia, und Michel Béguelin, SEV, gemeinsam präsidiert.
Links:
Auf den Websites der SGB-Verbände befinden sich die Angaben zu den Rentner/innen-Mitgliedergruppen.
Administration: Christine Flitner
christine.flitner@vpod-ssp.ch
Co-Präsidium: Max Krieg und Regula Keller
Hintergrund
Die SGB-Kommission Lesben und Schwule nimmt die Interessen der homosexuellen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in den SGB-Gewerkschaften wahr und setzt sich für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen am Arbeitsplatz ein.
Sie engagiert sich für den Schutz vor Diskriminierung und die Gleichstellung aller Partnerschaften unabhängig vom Zivilstand.
Die Anliegen und Probleme von Lesben und Schwulen stehen erst seit kurze auf der gewerkschaftlichen Traktandenliste. Es ist einzelnen Mitgliedern zu verdanken, dass ihre Gewerkschaften das Thema aufnahmen und schliesslich auch im SGB zur Sprache brachten. Am SGB-Kongress 2002 wurde die SGB Lesben- und Schwulenkommission dann statutarisch verankert.
Ziel der Kommission ist es, die Interessen von Lesben und Schwulen in die gewerkschafts-politische Arbeit einzubringen. Es geht darum, die Diskriminierung homosexueller ArbeitnehmerInnen zu bekämpfen und die homosexuellen Gewerkschaftsmitglieder zu vernetzen.
Richtlinien
Ein konkretes Ergebnis der bisherigen Kommissionsarbeit sind die Richtlinien (die Richtlinien als doc-Datei), welche für die Gewerkschaftspolitik erarbeitet und am SGB-Kongress 2002 verabschiedet wurden.
Neben der generellen Forderung nach Gleichstellung verlangt die Kommission, dass Lesben und Schwule ihren heterosexuellen ArbeitskollegInnen gleichgestellt werden. Dies kann über Gesamtarbeitsverträge erfolgen und/ oder indem diese Forderung in allen Gesetzgebungen und Verordnungen verfolgt wird, insbesondere bei den Sozialversicherungen, der beruflichen Vorsorge, dem AusländerInnengesetz, dem Bundespersonalgesetz, dem Erbschaftsrecht usw. Konkret fordert die Kommission eine kollektive Taggeldversicherung ohne individuelle Gesundheitsprüfung, durch welche HIV-infizierte Arbeitnehmende diskriminiert werden.
Auf eidgenössischer Ebene ist derzeit das „Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare“ in Vorbereitung.
Dokumente