Die Standpunkte und Vorschläge des SGB zu aktuellen Themen, zur Arbeits-, Wirtschafts- und Europapolitik, zur sozialen Sicherheit, zur Gleichstellung, zu Bildungs- und Ausländerfragen, zum Service public werden hier laufend publiziert.
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Lohndruck stoppen - Mindestlöhne jetzt!
Als ob nichts gewesen wäre: Die Wirtschaftskapitäne und die Spitzenmanager erbeuten wieder ihre Millionenboni. Die Löhne der Normalverdienenden dagegen sind unter Druck. Immer mehr Arbeit wird in Billigfirmen ausgelagert. Die Arbeitslosigkeit ist weiterhin hoch. Die Zahl der Temporärstellen nimmt massiv zu. Die Frauenlöhne hinken nach wie vor denjenigen der Männer hinterher.
Auf der anderen Seite steigen Mieten und Gebühren ständig an. Die Prämien der Krankenkassen explodieren geradezu. Und die Angriffe auf die Sozialwerke folgen sich in dichter Reihenfolge.
Der SGB bekämpft diese verkehrte Politik. Er will sichere Arbeitsplätze, gute Löhne, gute Renten und einen leistungsfähigen, ausgleichenden Staat. Darum lautet das Motto für den 1. Mai 2011 "Lohndruck stoppen - Mindestlöhne jetzt!".
"Erinnerung an morgen" von Hubert Schaller
Das 1. Mai-Plakat 2011
Reden zum 1. Mai
Zukunft SekII/tertiär - Berufliche Grund- und höhere Berufsbildung aus einem Guss
Wichtige Veränderungen in der Wirtschaft und bei der Anzahl der Volksschulabgängerinnen und -abgänger provozieren eine zugespitzte Diskussion zwischen den Verantwortlichen der Allgemein- und der Berufsbildung. Statt den einen gegen den anderen Bildungsweg auszuspielen, versuche ich an dieser Stelle aufzuzeigen, wie sich die Berufsbildung weiterentwickeln sollte. Das Berufsbildungssystem braucht Anpassungen auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes mit dem Ziel, allen Jugendlichen, die sich für das Berufsbildungssystem entscheiden, so zu fördern, dass sie die gleichen Chancen für die Beschäftigungs- und Gesellschaftsfähigkeit erhalten, wie jene, die das System der Allgemeinbildung wählen können. Die Förderung des Zugangs zur Höheren Berufsbildung und die Stärkung der Allgemeinbildung innerhalb der Berufsbildung spielen dabei zentrale Rollen.
Soziale Ungleichheit überwinden
Das Bildungssystem soll soziale Ungleichheit überwinden helfen. Jede seiner Stufen kann dazu einen Beitrag leisten, wenn in die Qualität der Bildungsvermittlung genügend investiert wird. Allein kann das Bildungssystem soziale Ungleichheit jedoch nur dämpfen, nicht überwinden. Thesen von Peter Sigerist...
Anmerkungen zum Papier der Akademien der Wissenschaften Schweiz
Selten stehen die Akademien der Wissenschaften Schweiz im medialen Rampenlicht. Mit ihrem Weissbuch «Zukunft Bildung Schweiz – Anforderungen an das schweizerische Bildungssystem 2030» ist es ihnen im September 2009 gelungen. Allerdings war der Fokus der Mediendiskussion weniger auf den Inhalt als auf eine einzige Zuspitzung ausgelegt: «Die Berufsbildung als Auslaufmodell».
Die Berufsbildung ist entwicklungsfähig
Die Tertiarisierung der Wirtschaft, die horizontale Verschiebung zwischen den Wirtschaftssektoren, ist eine der Herausforderungen an die Berufsbildung. Die Tertiarisierung des Bildungssystems, die vertikale Anpassung der Qualifikationsprofile, ist die andere grosse Herausforderung an das (Berufs-)Bildungssystem. Beide Prozesse sind miteinander verschränkt, entwickeln sich stetig und auf dem Hintergrund von historisch gefällten Entscheidungen. Das System braucht Anpassungen auf der Basis der Dispositionen des neuen Berufsbildungsgesetzes mit dem Ziel, allen Jugendlichen, die sich für das Berufsbildungssystem entscheiden, so zu fördern, dass sie die gleichen Chancen für die Beschäftigungs- und Gesellschaftsfähigkeit erhalten, wie jene, die das System der Allgemeinbildung wählen. Von Peter Sigerist
(PANORAMA.aktuell vom 13. Oktober 2009)
Bildungsmassnahmen gegen die Krise
Bildungsmassnahmen sollen nicht auf die jungen und jüngeren Lernenden allein beschränkt, sondern auf alle Alterskategorien generationengerecht verteilt werden. Wir setzen heute in erster Linie auf Massnahmen, die zielführende und vollwertige Bildungsangebote (anerkannte, arbeitsmarkttaugliche Abschlüsse) beinhalten, die auf bestehenden, auszuweitenden Angeboten beruhen und damit sofort realisiert und wirksam werden können.
Bedingungen zur Fortschreibung einer Erfolgsgeschichte
In der Schweiz gibt es eine Erfolgsgeschichte, die ohne Schlagzeilen auskommt: die höhere Berufsbildung. Sie ermöglicht die Ausübung einer verantwortungsvolleren Berufstätigkeit. Doch es braucht ein neues Finanzierungsmodell, damit die Geschichte erfolgreich bleibt.

Ein Gutschein von 5000.- für alle Lehrabgänger/innen
SGB und KV Schweiz fordern Bildungsgutscheine für alle erfolgreichen Absolvent/innen einer beruflichen Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder einer vergleichbaren Ausbildung auf Sekundarstufe II. Diese Bildungsgutscheine mit einem Wert von 5'000 Franken sollen während fünf Jahren für den Erwerb eidgenössisch anerkannter Abschlüsse der höheren Berufsbildung – Berufs-​ und höhere Fachprüfungen (Meisterprüfung) sowie Höhere Fachschulen – eingelöst werden können. SGB und KV Schweiz, die diese Forderung heute an einer Medienkonferenz begründeten, reichen gemeinsam in mehreren Kantonen entsprechende Motionen ein.
Wie krisenfest ist die duale Berufsbildung?
Anmerkungen zur Berufsbildungsforschung und Berufsbildungspolitik in der Schweiz
75 Jahre eidgenössisches Berufsbildungsgesetz
Politische, pädagogische, ökonomische Perspektiven.
Mit Beiträgen von Tibor Bauder, Thomas Daum, Christine Davatz-Höchner, Philipp Gonon, Siegfried Hanhart, Beat Hotz-Hart, Urs Kiener, Heinz Ochsenbein, Fritz Osterwalder, Paul Richli, Peter Sigerist, Rudolf H. Strahm, Karl Weber und Stefan C. Wolter
Weiter mit Bildung: Recht auf Standortbestimmung
und lebenslange Bildung für alle
Es besteht noch längst nicht in allen GAV ein konkret ausgestaltetes Recht auf Weiterbildung. Wo ein solches Recht besteht (Uhrenindustrie/Gastgewerbe/Reinigungsgewerbe usw.), wird es selten eingelöst. Mehr...
Dossier Nr. 58
Veränderungen im Bildungssystem der Schweiz
und daraus resultierende Probleme im Bereich der beruflichen Grundbildung, der höheren Berufsbildung und der Weiterbildung. Mehr...
Dossier nr. 57
Bildung für alle – eine lohnende Investition
Der SGB setzt sich für eine Investitionsrate von 8 bis 10 Prozent für die BFI-Botschaft 2008 bis 2011 ein. Die bundesrätliche Provokation mit den 4,5 Prozent hat er gemeinsam mit den Kantonen und dem SGV vom Tisch gewischt. Die jetzt gehandelten 6 Prozent bedeuten nur den Status quo. Keine vom Parlament beschlossene bildungspolitische Reform kann damit finanziert werden.
Alle Bildungs- und Forschungs-Subsysteme haben ihren Investitionsbedarf von zehn Prozent überzeugend begründet. Die Politik hat allen Grund, diese Argumente nicht leichtfertig in den Wind zu schlagen. Sie muss im Gegenteil ihren Fehler korrigieren, auch den Bildungsbereich der Sparpolitik zu unterstellen.
Gesellschaftsfähigkeit und Arbeitsplatzsicherheit: Kein Oder – ein UND
Die Tatsache, dass höher Gebildete in der Regel weniger häufig entlassen und im Falle von Entlassung im Aufschwung schneller wieder im Arbeitsmarkt integriert werden, darf nicht dazu führen, bildungspolitisch notwendige Massnahmen gegen wirtschaftspolitische und arbeitsrechtliche Arbeitsplatzsicherung auszuspielen. Bildungspolitisch stehen zur Erreichung der Gesellschaftsfähigkeit, die die Arbeitsmarkt- bzw. Beschäftigungsfähigkeit einschliesst, wichtige Reformen an. Das gilt aber genauso für den Bereich der Wirtschaftspolitik mit dem Ziel der Vollbeschäftigung als auch den Bereich des Arbeitsrechtes und der Arbeitszeitpolitik zwecks Steigerung der Arbeitsplatzsicherheit.
Neues SGB-Dossier: Wer Konjunktur stabilisiert, sichert längerfristig Wachstum
Sie dominiert: die Auffassung, man könne Wachstumspolitik unabhängig von oder gar anstelle von Konjunkturpolitik verfolgen. Nur: die neuere Forschung erweist dies als falsch. Daniel Lampart und Isabel Martinez haben sie gelesen. Und warnen vor erneuter prozyklischer Konjunkturpolitik.
Wenn der Bundesrat und die kantonalen Behörden weiterhin mit dem Gartenschlauch den Flächenbrand der Krise bekämpfen, wenn sie die Krise wegen mangelnden Investitionen gar verschlimmern, dann wird der Staat zum grössten Arbeitsplatzkiller in diesem Land. Der SGB fordert eine Woche vor dem bundesrätlichen Entscheid über das dritte Konjunkturpaket die Wende: Es braucht Prämienschecks gegen den Prämienschock, eine ausserordentliche Anpassung der AHV-Renten, Verbesserungen bei der Arbeitslosenversicherung und eine Stabilisierung der Investitionen.
Paul Rechsteiner: Die Schweizerische Wirtschaftspolitik steht vor einer Weichenstellung
Daniel Lampart: Prämienchecks und Investitionsprogramm gegen staatliche Arbeitsplatzvernichtung
Ohne die massiven Staatsinterventionen im Finanzsektor würde die Welt heute ganz anders ausschauen. Ein grosser Teil der global tätigen Banken wäre bankrott. Mit ihrem Konkurs hätten sie Konkurrenten und viele Firmen in anderen Branchen mit sich gerissen. Das Ergebnis wäre eine wirtschaftliche Katastrophe im Ausmass der 1930er Jahre gewesen.
Die Krise wird erst dann überwunden sein, wenn sich Einkommen und Konsum wieder in einem gleichgewichtigen Verhältnis befinden und wenn die Verschuldung der Haushalte und des Finanzsektors abgebaut ist. Schätzungen gehen davon aus, dass mit einer vier bis fünf Jahre dauernden Krise zu rechnen ist.
Die Analyse des SGB-Chefökonomen Daniel Lampart...
Die Bekämpfung der Krise darf nicht denjenigen überlassen werden, die sie verursacht haben. Die Rezepte derjenigen, die jahrelang das Übel im Staat und nicht in der Börse sahen, die für tiefe Löhne und hohe Managerboni eintraten, die Regulierungen bekämpften und die Marktanarchie lobten, diese Rezepte taugen nichts. Die Vorschläge der Gewerkschaften zur Krisenbekämpfung:

IAO-Klage gegen die Schweiz: Trödelei darf nicht ewig währen
Mit einer symbolischen Aktion hat der SGB am Sitz der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) in Genf dagegen protestiert, dass der Bundesrates keine gesetzgeberischen Aktivitäten einleiten will, um Gewerkschaftsvertreter/innen gegen missbräuchliche Kündigungen zu schützen.
An diesem Protest beteiligt haben sich auch einige Opfer von gewerkschaftsfeindlichen Kündigungen, zum Beispiel der entlassene Präsident der Personalkommission des Tagesanzeigers Daniel Suter. Anlass für den Protest war der Besuch von Bundesrätin Leuthard bei der IAO - bei genau jener IAO, die die Schweiz bereits mehr als einmal zu entsprechendem Handeln aufgefordert hat.
Foto: L'Evénement syndical, Neil – Labrador
30 Jahre nach dem Lohngleichheitsartikel in der Verfassung - Es braucht wieder Fortschritte!
von Paul Rechsteiner
Vor dreissig Jahren, 1981, wurde der Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit in der Bundesverfassung verankert. Was seither als Grundrecht gilt, erweist sich in der Umsetzung in der Praxis – trotz einiger schlagender Erfolge (zum Beispiel durch Lohnklagen im Pflegebereich) – als zähflüssig. Während der letzten zehn Jahre konnte die geschlechtsbedingte Lohndiskriminierung im privaten Sektor nur noch von 10.6 auf 9.4 Prozent gesenkt werden. Das sind ungenügende Fortschritte.
Frauenbündnis AHV: 11. AHV-Revision nicht tragbar!
Am 15. September 2010 wird der Nationalrat die Vorschläge seiner Kommission zur 11. AHV-Revision zum letzten Mal beraten. Die Revision kommt somit in die Schlussphase. Für das „Frauenbündnis AHV“ ist die Revision wie sie vorliegt nicht tragbar.
Mehr...Nationale Frauendemo vom 13. März 2010: «Her mit dem schönen Leben!»
Rund 8000 Frauen, aufgerufen von über 50 Frauenorganisationen, Frauengruppierungen von Gewerkschaften, Verbänden und Parteien, demonstrierten heute in Bern im Rahmen der 3. Internationalen Aktion der Marche mondiale des femmes gegen Gewalt an Frauen und gegen Armut. Mehr...

Vereinbarkeit jetzt!
Erwerbsarbeit – Familienarbeit: Schluss mit dem Zeitdilemma!
Am 20. und 21. November hat im Kursaal Bern der 11. Frauenkongress des SGB getagt. Er hat ein 6-Punkte Manifest zur Vereinbarkeit sowie Massnahmen gegen die Krise verabschiedet. Zudem konnte die SGB-Frauenkommission ihren 50. Geburtstag feiern.
Und sie bewegt sich doch
Am 14. Juni 2009 waren es genau 18 Jahre seit dem legendären Frauenstreik verstrichen sein. Damals, 1991, wurde ein neues erfolgreiches Gleichstellungskapitel eröffnet. Dennoch bleibt noch viel zu tun, vor allem auch bei den Löhnen. Ein Blick auf die letzten Monate zeigt – Frauen und Gewerkschaften bleiben dran!
„Halt den Mund oder du fliegst raus!“ – Das ist einer Demokratie unwürdig
SGB und Unia haben heute gemeinsam mit 300 Vertretern von Betriebskommissionen einen offenen Brief an den Bundesrat überreicht, der einen besseren Schutz gegen gewerkschaftsfeindliche und undemokratische Kündigungen verlangt.
Es darf nicht sein, dass Personalvertreter dafür bestraft werden, dass sie ihre rechtmässigen Aufgaben wahrnehmen. Dieser Brief wurde von 1234 Mitgliedern von Personalvertretungen unterzeichnet. Die Unterzeichneten fordern endlich einen wirksamen Schutz gegen missbräuchliche Kündigung und eine rechtliche Grundlage, damit missbräuchliche Entlassungen von Personalvertretungen aufgehoben werden können.
Gewerkschaftsforderungen sind Menschenrechte
Artikel 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:
Keine Diskriminierung
Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.
Artikel 4 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:
Sklaverei und Ausbeutung
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihren Formen sind verboten.
Artikel 14 der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte:
Recht auf Asyl
Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu geniessen.
Artikel 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:
Versammlungsfreiheit
Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschliessen.
Artikel 22 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:
Soziale Sicherheit
Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.
Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:
Recht auf faire Arbeitsbedingungen
1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
4. Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.
Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:
Recht auf Essen und Wohnung
Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:
Recht auf Bildung
Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
Wider den geballten Sozialabbau
Die Angriffe häufen sich. Bald erfassen sie jede Sozialversicherung. An der SGB-DV hat Paul Rechsteiner Klartext gesprochen. Und dazu aufgerufen, sich diesem Sozialabbau entschlossen entgegen zu stellen.
11. AHV-Revision: Sozialabbau zurückpfeifen
Am 2. Juni löste die Unia in einem Dutzend Städte «Rentenalarm» aus. Am 3. Juni warnten die SGB-Frauen vor dem Bundeshaus den Ständerat vor falschen Beschlüssen. Und dennoch beschloss dieser falsch bei der 11. AHV-Revision. Zwar wird es noch zu einer Differenzbereinigung kommen. Es steht aber schon fest: Das Rentenalter der Frauen wird auf 65 Jahre erhöht, entweder ohne jegliche oder bloss mit einer Feigenblatt-Kompensation. Und: mit dem Angriff auf den Mischindex droht ein empfindlicher Kaufkraftverlust der Renten.
Fazit: Alle Zeichen deuten darauf hin, dass das Volk die Sozialabbauer zurückpfeifen muss.