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Kampagnen

go!6 Wochen Ferien für alle

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Eidgenössische Volksinitiative "6 Wochen Ferien für alle"

www.sechswochenferien.ch

Am 11. März 2012 stimmen wir über die Initiative „6 Wochen Ferien für alle“ ab. Nach Jahren der Profitmaximierung auf Kosten der Arbeitnehmenden ist es nun endlich an der Zeit, dass auch sie etwas für ihre Leistung zurückerhalten.

Während zwischen 1992 und 2007 die Produktivität um mehr als 20% anstieg, stagnierten die Reallöhne und wuchsen um nicht einmal 5%. Abgesahnt haben die Besitzer, Manager und Aktionäre. Für die Arbeitnehmenden blieb nur die steigende Arbeitsbelastung, die laut Seco bis zu 10 Milliarden Franken pro Jahr kostet.

Die Initiative "6 Wochen Ferien für alle" sorgt dafür, dass auch die Arbeitnehmenden endlich einen Teil am Kuchen abbekommen. Sie will sofort eine fünfte Ferienwoche sowie im Verlauf der nächsten 5 Jahre jeweils einen zusätzlichen Ferientag. Nach 5 Jahren haben so alle Angestellten in der Schweiz Anrecht auf 6 Wochen Ferien.

Der SGB unterstützt diese Initiative - die Arbeitnehmenden haben sich 6 Wochen Ferien verdient!


go!Buchpreisbindung

Das Buchpreisbindungsgesetz

Kampagnenwebsite

Am 11. März 2012 stimmen wir über die Wiedereinführung der Buchpreisbindung ab. Die Buchpreisbindung steht für günstige Buchpreise, eine grösstmögliche Büchervielfalt und den Schutz kleinerer, unabhängiger Buchhandlungen - und damit auch der dortigen Arbeitsplätze.

Darum setzt sich der SGB für ein JA zur Buchpreisbindung ein.


go!Managed Care: So nicht!

Referendum zur Managed Care-Vorlage des Parlamentes

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Die in der Herbstsession verabschiedete Vorlage Managed Care wird mit dem Referendum bekämpft. Auch der SGB gehört zum Nein-Lager. Denn auch die neuste Gesundheitsreform belastet die Versicherten mehr. Und eröffnet weitere Risiken.

Der SGB ist für die Förderung der integrierten Versorgung. Er hat deshalb zusammen mit dem vpod, dem SBK und weiteren Berufsverbänden aus dem Gesundheitswesen das Modell der Persönlichen Gesundheitsstelle PGS entwickelt. Der SGB muss jedoch die Managed Care-Vorlage, so wie sie das Parlament im Herbst verabschiedet hat, ablehnen. Dies umso mehr, als bereits die andern jüngsten Reformen im Gesundheitswesen vor allem die Versicherten rupfen – und immer noch kein ausreichender Wille dazu besteht, trotz ständig steigender Krankenkassenprämien die unsoziale Kopfprämie durch eine an ein landesweit geltendes Sozialziel gebundene Prämienverbilligung abzudämpfen.

Beispiele „verunglückter“ Reformen: Die Neuordnung der Pflegefinanzierung und der Spitalfinanzierung. Bei der Pflegefinanzierung führt die föderalistische Lösung zu Mehrbelastungen der Pflegebedürftigen in einem Ausmass, das den Preisüberwacher aufs Tapet gerufen hat! Beispiel Spitalfinanzierung: Fehlende flankierende Massnahmen verstärken den Druck auf das Gesundheitspersonal. Am Aktionstag vom 22. September 2011 haben Tausende gegen die problematischen Arbeitsbedingungen demonstriert! Und nun Managed Care: Sie erhöht die Obergrenze des Selbstbehaltes von heute 700 Franken auf 1‘000 Franken/Jahr. Dazu kommt die prozentuale Erhöhung des Selbstbehaltes von heute 10 % auf 15 %. Das alles, ohne dass die Versicherten eine Leistung mehr hätten als heute. Sie, die Versicherten, werden also wie bereits anlässlich der letzten Reformen erneut gerupft. Nur wer Managed Care, also ein Netzwerk, wählt, dem wird die jährliche Obergrenze des Selbstbehaltes um 200.- gesenkt.

Die Vorlage verleiht gleichzeitig den Kassen viel zu viel Macht. Weitere Gefahr: Die zwingende Budgetmitverantwortung der Netzwerke kann zu einer Rationierung der Leistungen führen: Weil Defizite vom Netz getragen werden müssen, besteht die Gefahr, dass notwendige Leistungen vorenthalten oder eingeschränkt werden. Zudem sind die Kassen frei, mit welchen Netzen sie Verträge abschliessen wollen. Darüber hinaus sind sie nicht einmal verpflichtet, ihren Versicherten Netze anzubieten. Beides kann in der Praxis für die Versicherten zu einem „Riesengschtürm“ führen.

Fazit: Das an und für sich vernünftige Konzept Managed Care hat in der aktuellen Umsetzung zu viele gefährliche und unsoziale Pferdefüsse. Deshalb lehnt auch der SGB diese Vorlage ab und unterstützt das entsprechende Referendum.

www.nein-zur-mogelpackung.ch


go!Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)

Eidg. Volksinitiative "Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)"

Unterschriftenbogen herunterladen

Die Inhalte der Initiative in Kürze:

  • Die AHV wird neu auch aus den Erträgen einer Erbschafts- und Schenkungssteuer finanziert (Ergänzung von Art. 112 BV)
  • Die Kompetenz, Erbschafts- und Schenkungssteuern zu erheben, geht von den Kantonen auf den Bund über (neuer Art. 129a BV). Die Kantone werden dafür entschädigt, indem sie 1/3 des Ertrages erhalten.
  • 2/3 der Steuereinnahmen gehen zweckgebunden an die AHV.
  • Besteuert wird der Nachlass von natürlichen Personen, die ihren letzten Wohnsitz in der Schweiz hatten oder bei denen der Erbgang in der Schweiz eröffnet worden ist, nicht die einzelnen Erben. Die Schenkungssteuer wird beim Schenkgeber erhoben.
  • Hohe Freibeträge sorgen dafür, dass der Mittelstand nicht belastet wird:
    - Allgemeiner Freibetrag: CHF 2 Mio.
    - Freibetrag für Gelegenheitsgeschenke: CHF 20‘000 pro Jahr und beschenkte Person
  • Zuwendungen an Ehepartner / registrierten Partner sowie an steuerbefreite juristische Personen sind steuerfrei.
  • Die Steuer wird mit einem einheitlichen Satz von 20% ausgestaltet.
  • Gehört zum Nachlass oder zur Schenkung ein Unternehmen oder ein Landwirtschaftsbetrieb, werden bei der Bewertung und beim Steuersatz erhebliche Erleichterungen gewährt, um deren Bestand und die Arbeitsplätze nicht zu gefährden.

Schluss mit Steuerprivilegien
Wer zu Geld kommt, gibt davon einen Teil an die Gemeinschaft ab – in Form von Steuern. Das ist bei einem Lottogewinn so und auch beim Arbeitslohn, das gilt für Renteneinkommen wie für die Zinserträge aus dem Sparkonto und für Honorare, Betriebsgewinne, Verkaufserlöse... Aber das gilt nicht für Erbschaften: In unserem Land erhalten jedes Jahr ein paar wenige Frauen und Männer Milliarden, ohne dass sie dafür arbeiten oder etwas investieren mussten. Und ohne dass sie für dieses Geld Steuern bezahlen. Das ist ungerecht!

Vermögen gerechter verteilen
Das Vermögen ist in der Schweiz extrem ungerecht verteilt: 1 Prozent der Bevölkerung besitzt so viel wie die übrigen 99 Prozent zusammen. Das hat eine Studie der CS herausgefunden. Und viele dieser riesigen Vermögen in unserem Land sind von ihren Besitzern nicht erarbeitet, sondern schlicht geerbt worden. Eine eidgenössische Erbschaftssteuer würde die ungerechte Vermögensverteilung etwas mildern.

Kleine und mittlere Vermögen schonen
Die Volksinitiative "Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV" trifft die kleinen und mittleren Vermögen nicht. Die Ersparnisse auf dem Bankkonto oder das Einfamilienhaus werden nicht besteuert. Erbschaftsteuer soll nur auf den grossen Vermögen über 2 Millionen Franken erhoben werden und zwar zu einem einheitlichen Steuersatz von 20 Prozent. Das ist viel weniger als in den meisten Nachbarländern. Zudem wird das Vermögen eines Familienbetriebs oder einer KMU noch mehr geschont. Die Vererbung von Bauernbetrieben ist beispielsweise steuerfrei.

Sinnvolle Verwendung für Bevölkerung
Die Einnahmen von rund drei Milliarden Franken aus der Erbschaftsteuer gehen vollumfänglich zurück an die Bevölkerung. Einen Drittel der Einnahmen bekommen die Kantone, die damit wichtige Dienstleistungen für die Allgemeinheit finanzieren können Und sie werden damit dafür entschädigt, dass die kantonalen Erbschaftssteuern neu vom Bund erhoben werden. Zwei Drittel gehen an die AHV. Damit ist unser wichtigstes Sozialwerk für die Herausforderungen der Zukunft (bessere AHV-Renten, Sicherung eines würdigen Ruhestands für alle, flexibles Rentenalter auch für Klein- und Normalverdiener) noch besser gewappnet.


Erbschaftssteuer - die Steuer, die niemandem Geld wegnimmt! Und vielen Geld gibt!
http://www.erbschaftssteuerreform.ch/


go!Mindestlohn-Initiative

www.mindestlohn-initiative.ch

Das Problem: Viele Löhne reichen nicht zum Leben
Wer täglich hart arbeitet, sollte mindestens so viel verdienen, dass er und seine Familie davon leben können. Mehr als 400‘000  Menschen leben heute an der Armutsgrenze. Doch auch Normalverdienende haben Mühe. Gleichzeitig steigen die Belastungen durch die Krankenkassenprämien und Mieten.

Die Ursachen: Lohndruck und zu tiefe Löhne
Viele Unternehmen versuchen die Lohnkosten zu drücken. Sie lagern zum Beispiel Arbeiten an Billigfirmen aus oder beschäftigen billiges Personal von Temporärfirmen. Dazu kommt, dass die Löhne der Frauen immer noch tiefer sind als diejenigen der Männer.

Die Lösung: Mindestlöhne für alle Alle Männer und Frauen, die in der Schweiz arbeiten, haben das Recht auf einen anständigen Lohn. Das verlangt die Volksinitiative «für den Schutz fairer Löhne» des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds: Erstens schreibt sie einen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde vor – das entspricht rund 4000 Franken im Monat. Zweitens verlangt die Initiative Mindestlöhne in Gesamtarbeitsverträgen.

Die Vorteile: Mehr Kaufkraft, weniger Lohndruck
Die Mindestlohn-Initiative sorgt dafür, dass das Geld zu denen kommt, die es brauchen, und nicht zu den Abzockern und Spekulanten.
Das gibt mehr Kaufkraft. Der grösste Teil des Geldes fliesst so zurück in die Wirtschaft. Das stabilisiert, schafft neue Arbeitsplätze und sichert den sozialen Frieden.


go!Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative)

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www.initiative-atomausstieg.ch

Sachlage
Die Grünen haben eine Atomausstiegsinitiative lanciert. Der SGB unterstützt diese Initiative. Sie entspricht der Energiepolitik des SGB.

Begründung
Mittlerweile spricht sich zwar auch der Bundesrat für den Atomausstieg aus. Auch das Parlament dürfte sich in der Sommersession entsprechend positionieren.
Dennoch: politische Winkelzüge, neue technologische Einschätzungen, subtile Propaganda, ein Katastrophenereignis, das eine andere Erzeugung von Energie betrifft, könnten einen Positions-wandel bewirken. Der Ausstiegsfahrplan würde unterlaufen und dann schrittweise eliminiert. Eine Volksinitiative resp. einen Volksentscheid für solche resp. „für alle Fälle“ im Köcher zu haben, kann ein solches Austricksen verhindern.


go!Grüne Wirtschaft

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www.gruenewirtschaft.ch

Wenn alle Menschen auf der Welt den gleichen Lebensstil wie die Schweizer Bevölkerung hätten, bräuchte es drei Planeten, um alle Bedürfnisse zu befriedigen. Die Schweiz lebt auf viel zu grossem Fuss und trägt somit überproportional zur Umweltzerstörung, zum Klimawandel und zur Ressourcenverknappung bei.

Die Grünen lancierten dagegen eine Initiative für eine „Grüne Wirtschaft". Diese verpflichtet Bund, Kantone und Gemeinden, sich für eine nachhaltige und ressour-ceneffiziente Wirtschaft einzusetzen, welche die Umwelt nicht über Gebühr belastet. Der SGB unterstützt diese Initiative.


go!Öffentliche Krankenkasse

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www.oeffentliche-krankenkasse.ch

Einer der Gründe für die Explosion der Krankenkassenprämien liegt im Pseudowettbewerb, den sich die Kassen auf Kosten der Versicherten seit Jahren liefern. Da in der Grundversicherung alle Kassen die gleichen Leistungen übernehmen müssen, jagen sie sich gegenseitig die sogenannt „gute Risiken“ ab – Versicherte, die kaum krank sind und brav Prämien bezahlen. Hierfür investieren sie jährlich Hunderte Mio. Franken in Werbung und Marketing sowie in Gehälter und Boni ihrer Kaderleute.

Diese Geldverschwendung stoppen soll die Initiative „Für eine öffentliche Krankenkasse“ eines breiten Trägervereins. Die obligatorische Grundversicherung soll durch ein ein-ziges nationales Institut sichergestellt werden. Der SGB unterstützt diese Initiative.


go!Schutz vor Waffengewalt - Ja

Der SGB empfiehlt ein Ja zur Initiative "Schutz vor Waffengewalt".

In jedem dritten Schweizer Haushalt gibt es heute mindestens eine Schusswaffe. Die grosse Mehrheit davon sind Militärwaffen. Jährlich kommen in der Schweiz rund 300 Menschen durch Schusswaffen ums Leben. Das sind 300 zu viel.

Schon die Drohung mit der Waffe im Schrank kann Familien das Leben zur Hölle machen – ganz zu schweigen von den Fällen, in denen die Waffe tatsächlich eingesetzt wird. Zahlreiche Studien belegen: Je mehr Schusswaffen im Umlauf sind, desto öfter kommt es im Affekt zu Morden und Suiziden. Weniger Waffen bedeuten mehr Sicherheit, tödliche Kurzschlusshandlungen können verhindert werden.

Deshalb fordert die Initiative:

  • Militärwaffen ins Zeughaus
  • Ein eidgenössisches Waffenregister
  • Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis: Wer eine Waffe will, muss den Bedarf nachweisen und die entsprechenden Fähigkeiten mitbringen. Überflüssige Waffen werden aus dem Verkehr gezogen.

Retten Sie Leben und stimmen Sie am 13. Februar JA zum Schutz vor Waffengewalt!

Weitere Informationen: www.schutz-vor-waffengewalt.ch


Infos zum Thema