In der Gewerkschaft schliessen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusammen, um ihre gemeinsamen Interessen wahrzunehmen. Die Gewerkschaften vertreten die Anliegen ihrer Mitglieder und der Arbeitnehmenden insgesamt gegenüber den Arbeitgebern, staatlichen und weiteren Instanzen.
Die Gewerkschaften wollen die Arbeitswelt verbessern und deshalb den betrieblichen Alltag mitgestalten. Dazu schliessen sie Gesamtarbeitsverträge (GAV) ab. Wenn nötig, intervenieren sie direkt an Ort und Stelle.
Gewerkschaften nehmen aber auch eine politische und gesellschaftliche Rolle wahr. Deshalb setzen sie sich mit Gleichgesinnten für soziale Gerechtigkeit und eine bessere Arbeitswelt ein, bieten eine breite Bildung an und treten an die Öffentlichkeit.
Die Gewerkschaften sind in Einzelgewerkschaften organisiert, die die jeweiligen Branchen vertreten.
Gratis sind auch die Gewerkschaften nicht. Die Beiträge der Gewerkschaften schwanken stark, oft in Abhängigkeit zu Beruf und Einkommen. Berufstätige zahlen im Durchschnitt 300 bis 600 Franken pro Jahr. Lehrlinge und Nichterwerbstätige bezahlen meist bloss einen symbolischen Betrag.
Gesetzlich sind die Arbeitnehmenden in der Schweiz nur minimal geschützt. Hier haken die Gewerkschaften mit den Gesamtarbeitsverträgen (GAV) ein, die sie regelmässig mit den Arbeitgeberorganisationen aushandeln. GAV können sich auf eine ganze Branche oder nur auf eine einzelne Firma beziehen. Sie gelten nur für eine bestimmte Zeit, meist 2 bis 4 Jahre, und müssen dann neu ausgehandelt werden. Die GAV legen die Mindestlöhne, die Arbeitsdauer, die Ferienlänge, die Mitsprache der Arbeitnehmenden, Schutzbestimmungen bei Krankheit und Unfall, Massnahmen zum Gesundheitsschutz, die Dauer von Bildungsurlaub und vieles mehr fest.
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